„Schnelles Internet – das ist in der heutigen Zeit unabdinglich. Daher freuen wir uns sehr, dass die IKZ Breitband Ortenau GmbH & Co. KG aus dem Ortenaukreis vom Land im Rahmen der Breitbandförderung eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 35.978.665,70 Euro erhält. So schließen wir weiterhin kontinuierlich Lücken in unserem Netz und treiben die digitale Zukunft Baden Württembergs voran“ sagen die beiden Landtagsabgeordneten Sandra Boser und Ma-rion Gentges aus dem Wahlkreis Lahr übereinstimmend.
Von den Förderungen für den Ortenaukreis profitieren u. a. die Stadt Wolfach (2.920.000,00 € für den Ausbau der Adresspunkte im Bereich Ippichen und Heubach), die Gemeinde Mühlen-bach (3.302.976,00 € für den Ausbau der unterversorgten Adresspunkte in der Gemarkung Mühlenbach), die Stadt Hornberg (1.599.878,40 € für den Ausbau der grauen Flecken in der Gemarkung Hornberg) sowie die Gemeinde Oberwolfach (1.680.000,00 € für den Ausbau der Adresspunkte im Bereich Tiefenbach, Rankach, Kurzenbach und Grangatbächle).
Beide Abgeordnete betonen abschließend die Wichtigkeit der Zuwendungen: „Die Förderun-gen zielen gerade auch auf unsere ländlich geprägte Region ab. Hier gilt es, auch weiterhin in besonderem Maße den Fokus zu legen, damit unsere Heimat sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zukunfts- und wettbewerbsfähig bleibt“.
In der aktuellen Übergaberunde wurden insgesamt 143 Zuwendungsbescheide für 40 Zuwen-dungsempfänger aus 23 Landkreisen in Höhe von 384.370.043,09 Euro übergeben. Mit diesen Förderanträgen werden 62.008 neue Teilnehmeranschlüsse entstehen. Darunter fallen 78 Schulanschlüsse, 6.497 Anschlüsse für Gewerbebetriebe, 1 Krankenhaus und 176 An-schlüsse für öffentliche Einrichtungen.
Weil momentan noch unklar ist, wie es mit der Bundesförderung weitergeht, hat das Innen- und Digitalisierungsministerium eine entsprechende Landesvorschrift in ihrer Geltungsdauer verlängert, um eine Regelungslücke bis zum Inkrafttreten der neuen Bundesvorschrift zu ver-hindern.
Im Rahmen dieser Übergaberunde wurden Bescheide sowohl aus dem Landesförderpro-gramm, Weiße-Flecken-Förderprogramm (Förderung von Gebieten mit einer Downloadge-schwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s) und dem Graue-Flecken-Förderprogramm (Förde-rung von Gebieten mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 100 Mbit/s) übergeben.
Der Hauptfördermittelanteil, der am 06.12.2022 beschiedenen Maßnahmen, stammt aus dem Graue-Flecken-Förderprogramms in einer Gesamtsumme von 350.043.854,70 Euro. Die För-derrichtlinie des Landes zur Grauen-Flecken-Förderung (VwV Gigabitmitfinanzierung) trat am 30. September 2021 in Kraft und kofinanziert mit 40 Prozent das Graue-Flecken-Förderpro-gramm des Bundes. Es sind sämtliche Gebiete förderfähig, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen. Die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s fällt Anfang 2023 weg und es werden alle Gebiete förderfähig in denen keine Glasfaseranbindung besteht.
Seit 2016 wurden unter Berücksichtigung der Bewilligungen am 06.12.2022 insgesamt 3.374 Förderprojekte vom Land mit 2,15 Milliarden Euro und vom Bund mit weiteren weitere 2,12 Mrd. Euro, zusammen rund 4,27 Milliarden Euro, unterstützt.