Die baden-württembergische Landesregierung hat sich gestern einstimmig auf das Corona-Soforthilfeprogramm II in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Mit etwa der Hälfte davon soll betroffenen Unternehmen branchenunabhängig geholfen werden, u.a. auch mit einer Liquiditätsbrücke für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus sollen 330 Millionen Euro der Gastronomie und Hotellerie zukommen. „Obwohl mit der seit Montag geltenden Öffnung der Speisegastronomie wieder ein Stück weit Normalität zurückgekehrt ist, befindet sich das Gastgewerbe in einer nie dagewesenen Extremsituation. Mit dem von der grün-schwarzen Haushaltskommission verabschiedeten Soforthilfeprogramm stehen wir auch künftig eng an der Seite der Gastronomen und Hoteliers. Die darin enthaltenen nicht rückzahlbaren Zuwendungen von 3000 Euro für jeden Betrieb und 2000 Euro pro Mitarbeiter sind ein wichtiges Signal an die Branche und deren Mitarbeiter. Es macht sowohl den Betrieben in der Stadt als auch im ländlichen Raum Mut zum Durchhalten“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges.
Der Gastronomie- und Tourismusbereich gehört zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Zahlreiche Unternehmen sind in der laufenden Entwicklung in eine existenzielle Notlage geraten. Es geht um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende, die sich durch Corona in einer ernsthaften Existenzkrise befinden. In Baden-Württemberg ist diese Branche einer der wichtigsten Wirtschaftspfeiler. „Die nächsten Wochen werden eine große Herausforderung sein. Mit den direkten Finanzhilfen für alle Betriebe geben wir vielen Betroffenen eine Überlebensperspektive und können so die einzigartige Vielfalt von Gastronomie und Hotellerie im Land wahren“, so Gentges abschließend.