Meine Aufgaben im Landtag

Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst befasst sich in erster Linie mit dem Hochschulwesen. Dazu zählen Universitäten und anderen Hochschulen. Dabei geht es besonders um die Förderung der Forschung und Lehre. Wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs zählen auch zu seinem Aufgabenbereich. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Pflege der Kunst, also etwa die Unterstützung von Museen und Theatern.

Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss wahrt als sogenanntes Zwischenparlament nach Ablauf der Wahlperiode oder nach einer vorzeitigen Landtagsauflösung bis zum Zusammentritt des neuen Landtags die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung. Während der Wahlperiode hat der Ständige Ausschuss die Aufgaben eines Fachausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen sowie für Medienpolitik und Datenschutz.

Oberrheinrat

Der Oberrheinrat erarbeitet und fasst Beschlüsse und Empfehlungen, die sich an die zuständigen nationalen Landesregierungen sowie europäischen und regionalen Einrichtungen richten.

Seine Zuständigkeit reicht von Frankreich (Elsass) über Deutschland (Baden-Württemberg: Mittlerer und südlicher Oberrhein, Hochrhein-Bodensee sowie die Landkreise Lörrach und Waldshut und Rheinland-Pfalz: Teile der Regionen Rheinpfalz, Südpfalz und Westpfalz) bis in die Schweiz (Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Teile der Kantone Jura und Solothurn).

Das Gremium besteht insgesamt aus 71 Mitgliedern. Baden-Württemberg und die Region Elsaß stellen jeweils 26 Mitglieder, Rheinland-Pfalz 8 und die Nordwestschweiz 11 Mitglieder.

Die Mitglieder sind jeweils mindestens einer der fünf Fachkommissionen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Verkehr und Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, Jugend-Kultur- Ausbildung sowie Geschäftsordnung zugeordnet.