Am 12. Mai lud die Landtagsabgeordnete Marion Gentges zu einer Videokonferenz mit Tourismusminister Guido Wolf Mdl und den Kreisverbänden Lahr und Wolfach des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA) ein, um sich über die kurz- und mittelfristigen Perspektiven sowie die großen Herausforderungen, vor denen die Branche derzeit steht, auszutauschen.
Die Vertreter der DEHOGA hatten die Möglichkeit, konkrete Fragen zur Klärung – etwa hinsichtlich der Auslegung der Hygienevorschriften – weiterzugeben und darüber hinaus eigene Eindrücke und Schwierigkeiten, die sich in der Umsetzung ergeben, nahezubringen. Nach der Beschlussfassung auf Ebene der Bundesländer mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 ist es dem Minister gelungen, einen konkreten Zeitplan für Gastronomie, Hotellerie und auch Ferienwohnungen zu vereinbaren. Die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes zeigten sich hierfür dankbar für den Einsatz und die Leistung, die baden-württembergische Politik, insbesondere das für den Tourismus zuständige Ministerium.
Zunächst erhalten die Speisegastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können. Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt u.a. Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. In diesem Zusammenhang waren und sind sich die Gastronomen und Gastgeber ihrer Verantwortung bewusst und haben durchdachte Konzepte mit Abstandsregeln und begrenzten Auslastungen entwickelt. „Damit konnten wir unserem Tourismus im Land wieder ein Licht am Ende des Tunnels aufzeigen“, so Gentges.
Über die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Juli 2020 zeigte man sich ebenfalls erfreut, da die Steuererleichterung für eine weitere Schmerzlinderung sorgen wird. Auch begrüßte man die geplante weitere Nothilfe, um einem nicht unwesentlichen Anteil der Betriebe im Land in der Corona-Pandemie zur Seite zu stehen. Es wurde berichtet, dass viele Betriebe im Moment vor allem durch die fehlenden Einnahmen und die gleichzeitig weiterlaufenden Grundkosten in existentielle Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund plant das Ministerium der Justiz und für Europa und das Wirtschaftsministerium ein zweites Sofortprogramm in Form von nicht rückzahlbaren Hilfen zur Unterstützung von Gastronomie und Hotellerie in Form von einer Kombination aus direkter Liquiditätshilfe. Die Eckpunkte des Sofortprogramms für das Gastgewerbe sehen eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 3.000 Euro je Betrieb plus 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente ohne Deckelung der Betriebsgröße vor. Der Gesamtaufwand für das beabsichtigte Nothilfeprogramm beträgt 328 Millionen Euro. Diese wurden von Seiten der Kreisverbände befürwortet, da es um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende geht, die sich durch die Pandemie in einer ernsthaften Existenzkrise befinden.
„Das Gastgewerbe befindet sich in einer nie dagewesenen Extremsituation. Die Herausforderungen wachsen von Tag zu Tag, dennoch können wir mit den verabredeten konkreten Terminen vorsichtig den Blick wieder nach vorne richten“, so Landtagsabgeordnete Gentges abschließend.