Finanzielle Sofortmaßnahmen des Landes für von Frostschäden betroffenen Weinbauern und Landwirte

„Notsituationen erfordern ein sensibles und unkompliziertes Vorgehen von Seiten der Politik, um die Betroffenen schnell und effizient zu unterstützen. Die Einstufung des Frosteinbruchs in den Nächten vom 19. bis 21. April in diesem Jahr als Naturkatastrophe schafft die Voraussetzungen für schnelle Finanzhilfen. Diese sind dringend notwendig, um unverschuldet in Not geratenen Betrieben beizustehen“, lobt Marion Gentges MdL die Entscheidung der Landesregierung. Momentan verschaffen sich zuständige Experten einen genauen Überblick über die entstandenen Aufwuchs- und Ertragsschäden, die regional und kulturabhängig sehr unterschiedlich sind. Als Basis für die staatlichen Hilfen werden die tatsächlichen Ernteverluste berücksichtigt, die endgültig erst zum eigentlichen Erntezeitpunkt genau beziffert werden können.
Ein abschließendes Hilfspaket kann daher erst im Herbst verabschiedet werden. Um den Betroffenen schon vorher helfen zu können, hat der Landwirtschaftsminister die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, ihre Programme auszuweiten und den betroffenen Betrieben Hilfen anzubieten. Das Finanzministerium prüft zudem, ob und in welcher Form den Geschädigten steuerliche Billigkeitsmaßnahmen gewährt werden können. „Wir werden die Betroffenen, die unverschuldet von dieser Kältewelle getroffen wurden, nicht im Regen stehen lassen“, so Marion Gentges abschließend.   

Integrationsförderung für die Landkreise und Kommunen ein wichtiges Zeichen

„Die Integration von Flüchtlingen erfolgt in der Mitte der Gesellschaft, in den Städten und Gemeinden vor Ort. Die Beteiligten dürfen bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden und sind auf Unterstützung angewiesen. Die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel werden dringend benötigt und sind ein wichtiges Zeichen“ so Landtagsabgeordnete Marion Gentges zum Pakt für Integration mit den Kommunen.
Die grün-schwarze Landesregierung stellt in diesem Jahr über sechs Millionen Euro für Integrationsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zur Verfügung. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Förderung kommunaler Integrations-beauftragter, die als zentrale Ansprechpartner für alle Integrations- und Flüchtlingsfragen vor Ort zuständig sind. Sie sorgen dafür, dass Abläufe koordiniert werden und die benötigten Akteure zusammenfinden. Im Jahr 2017 werden landesweit 153 Projekte gefördert. Der Ortenaukreis erhält 54.600 Euro für sein kommunales Netzwerk Integration sowie die soziale Beratung und Betreuung und die Stadt Lahr 52.500 Euro für einen Flüchtlingsbeauftragten. Der Landkreis Emmendingen erhält 52.500 Euro für einen Integrations-beauftragten und zusätzlich 7.500 Euro für die Integrationsförderung von Migranten. „Diese Maßnahmen stärken die kommunalen Integrations-strukturen vor Ort und tragen dazu bei, dass die Integration von Flüchtlingen noch besser gelingen kann“, so Marion Gentges MdL abschließend.

Marion Gentges freut sich über die Fördermittel für den kommunalen Sportstättenbau

„Der Sport ist ein starkes Bindeglied in unserer Gesellschaft. In den Kommunen bieten die Sportvereine nicht nur ein abwechslungsreiches Angebot für Jung und Alt, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen aus der ganzen Welt“ so Landtagsabgeordnete Marion Gentges zum Landesförderprogramm im kommunalen Sportstättenbau 2017.

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst im Jahr 2017 insgesamt 107 kommunale Sportstättenbauprojekte mit einer Fördersumme von insgesamt 17,2 Mio. Euro. Darauf hatten sich zuvor das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die Regierungspräsidien in Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden sowie den baden-württembergischen Sportbünden geeinigt.

Gefördert werden der Neubau und die Sanierung von Sporthallen und Sportfreianlagen, wie z.B. Sportplätze oder Leichtathletikanlagen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Als Fördervoraussetzung wurde festgelegt, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können. Die Sporthallen und Freianlagen sollen sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen geeignet sein.

„Mit 159.000 Euro fließt ein ansehnlicher Betrag in den Landkreis Emmendingen. Davon profitieren drei Städte und Gemeinden direkt bei der Umsetzung von drei Einzelprojekten. Die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus leistet einen wichtigen Beitrag für die Attraktivität und Leistungsfähigkeit unserer Sportvereine vor Ort“, so Marion Gentges MdL abschließend.

Fördermittel ein Segen für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden

„Die Fördermittel der Städtebauförderung kommen unseren Städten und Gemeinden genau an der Stelle zugute, wo diese sie am dringendsten benötigen und sind ein Segen für ihre Entwicklung“ so Landtagsabgeordnete Marion Gentges zur Veröffentlichung der Programmliste zur Städtebauförderung 2017.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert in diesem Jahr Projekte und Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 252,9 Mio. Euro, von denen 135,2 Mio. Euro vom Land selbst und 101,25 Mio. Euro aus Bundesfinanzhilfen stammen. Weitere 16,45 Mio. Euro kommen von Finanzhilfekürzungen und fließen ebenso in das städtebauliche Förderprogramm. Für die Umwandlung und Entwicklung von großen Kasernenarealen stellt das Ministerium zusätzlich 9,9 Mio. Euro für den Bereich militärische Konversionsmaßnahmen zur Verfügung. Besondere Förderschwerpunkte liegen diesmal in den Bereichen Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung sowie Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien.

„Mit 6,081 Mio. Euro fließt ein ansehnlicher Betrag in den Wahlkreis Lahr. Davon profitieren 9 Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von insgesamt 10 Einzelprojekten. Die Städtebauförderung leistet dadurch einen wertvollen Beitrag für die Weiterentwicklung und der damit verbundenen Attraktivität unserer Städte und Gemeinden“, so Marion Gentges MdL abschließend.       

Marion Gentges begrüßt ELR-Fördermittel für die Region

„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Segen für die Region und unser  Land. Durch die Fördermittel wird sichergestellt, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft in der Fläche stark und wettbewerbsfähig bleibt“, so Marion Gentges MdL mit Blick auf die zuvor vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichte Liste der geförderten Projekte.

Mit 62 Mio. Euro werden dieses Jahr über 1050 Projekte im ganzen Land aus den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt. Dadurch werden die Schaffung zeitgemäßer und bezahlbarer Wohnverhältnisse, einer attraktiven Ortsentwicklung sowie die Sicherung einer wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen gefördert. Grundvoraussetzungen für die Attraktivität des Ländlichen Raums, der nach Einschätzung von Landtagsabgeordneter Gentges nachhaltig gestärkt werden muss und bei seiner Entwicklung gegenüber den Städten nicht benachteiligt werden darf. „Vor diesem Hintergrund freut es mich besonders, dass der Landtagswahlkreis Lahr mit seinen 22 Städten und Gemeinden Fördermittel in Höhe von 2.053.652 Euro für insgesamt 29 Projekte erhält“, so Marion Gentges MdL abschließend.