Der Gastronomie- und Tourismusbereich in Baden-Württemberg ist ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor in unserer Region und prägt unsere Lebensqualität vor Ort!


Am 12. Mai lud die Landtagsabgeordnete Marion Gentges zu einer Videokonferenz mit Tourismusminister Guido Wolf Mdl und den Kreisverbänden Lahr und Wolfach des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DEHOGA) ein, um sich über die kurz- und mittelfristigen Perspektiven sowie die großen Herausforderungen, vor denen die Branche derzeit steht, auszutauschen.

Die Vertreter der DEHOGA hatten die Möglichkeit, konkrete Fragen zur Klärung – etwa hinsichtlich der Auslegung der Hygienevorschriften – weiterzugeben und darüber hinaus eigene Eindrücke und Schwierigkeiten, die sich in der Umsetzung ergeben, nahezubringen. Nach der Beschlussfassung auf Ebene der Bundesländer mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 ist es dem Minister gelungen, einen konkreten Zeitplan für Gastronomie, Hotellerie und auch Ferienwohnungen zu vereinbaren. Die Vertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes zeigten sich hierfür dankbar für den Einsatz und die Leistung, die baden-württembergische Politik, insbesondere das für den Tourismus zuständige Ministerium.

Zunächst erhalten die Speisegastronomie im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai die Möglichkeit, wieder schrittweise öffnen zu können. Ab 29. Mai werden in einem weiteren Schritt u.a. Beherbergungsbetriebe wie insbesondere Hotels sowie Freizeitparks ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Für die Gaststätten gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen. In diesem Zusammenhang waren und sind sich die Gastronomen und Gastgeber ihrer Verantwortung bewusst und haben durchdachte Konzepte mit Abstandsregeln und begrenzten Auslastungen entwickelt. „Damit konnten wir unserem Tourismus im Land wieder ein Licht am Ende des Tunnels aufzeigen“, so Gentges.

Über die Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen ab 1. Juli 2020 zeigte man sich ebenfalls erfreut, da die Steuererleichterung für eine weitere Schmerzlinderung sorgen wird. Auch begrüßte man die geplante weitere Nothilfe, um einem nicht unwesentlichen Anteil der Betriebe im Land in der Corona-Pandemie zur Seite zu stehen. Es wurde berichtet, dass viele Betriebe im Moment vor allem durch die fehlenden Einnahmen und die gleichzeitig weiterlaufenden Grundkosten in existentielle Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Aus diesem Grund plant das Ministerium der Justiz und für Europa und das Wirtschaftsministerium ein zweites Sofortprogramm in Form von nicht rückzahlbaren Hilfen zur Unterstützung von Gastronomie und Hotellerie in Form von einer Kombination aus direkter Liquiditätshilfe. Die Eckpunkte des Sofortprogramms für das Gastgewerbe sehen eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 3.000 Euro je Betrieb plus 2.000 Euro je Vollzeitäquivalente ohne Deckelung der Betriebsgröße vor. Der Gesamtaufwand für das beabsichtigte Nothilfeprogramm beträgt 328 Millionen Euro. Diese wurden von Seiten der Kreisverbände befürwortet, da es um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende geht, die sich durch die Pandemie in einer ernsthaften Existenzkrise befinden.

„Das Gastgewerbe befindet sich in einer nie dagewesenen Extremsituation. Die Herausforderungen wachsen von Tag zu Tag, dennoch können wir mit den verabredeten konkreten Terminen vorsichtig den Blick wieder nach vorne richten“, so Landtagsabgeordnete Gentges abschließend.

Ausbau von Radwegen ein wichtiger Bestandteil im Infrastrukturkonzept Baden-Württembergs

„Viele Bürger haben in den letzten Jahren das Radfahren für sich neu entdeckt. Denn es es fördert nicht nur die eigene Fitness, sondern entlastet als Alternative für den täglichen Weg zur Arbeit auch die Umwelt. Um möglichst vielen Menschen diese Wahl zu ermöglichen, muss neben der Verkehrsinfrastruktur auch das Radwegenetz im Land kontinuierlich verbessert und ausgebaut werden“, so Marion Gentges MdL.

Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungsgesetzes (LGVFG) fördert das Land deswegen kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur und steigert den Förderrahmen für den Radwegebau in Städten und Gemeinden deutlich. Bauvorhaben im Bereich Rad- und Fußverkehr sind in diesem Jahr mit einer Förderhöhe von 58 Millionen Euro in das Landesförderprogramm aufgenommen. 2019 waren es 30 Millionen Euro, 2018 18 Millionen Euro. Beim Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen wurden im vergangen Jahr 34 Maßnahmen fertiggestellt. In den vergangenen Jahren hat das Land auch den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen beschleunigt und dabei ebenfalls die Mittel erhöht von 15 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 28 Millionen Euro in 2020.

Wir freuen uns, dass die Radwege zwischen Dörlinbach und Schweighausen sowie zwischen Meißenheim und Ichenheim dieses Jahr ausgebaut werden. Auch begrüße ich, dass sowohl der Lückenschluss des gemischten Geh – und Radwegs bei Ettenheim-Altdorf als auch der Radweg zwischen Elzach und Pelzmühle in das Programm für Radwegemaßnahmen aufgenommen wurden. Damit werden die aktuell bestehenden Lücken im Radverkehrsnetz geschlossen, wovon auch der Ortenaukreis und der Landkreis Emmendingen profitieren“, so Landtagsabgeordnete Gentges abschließend.

Angehörige und Pflegekräfte durch Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen weiter entlasten und stärken

„Pflegebedürftige Menschen sind, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer ihnen
vertrauten Umgebung führen zu können, auf eine qualitativ hochwertige
Pflegeinfrastruktur vor Ort angewiesen. Pflegende Angehörige, die in vielen Fällen einen
großen Beitrag leisten, profitieren davon ebenfalls – auch und gerade in der aktuellen
Corona-Krise. Sie haben dafür nicht nur unseren Dank verdient, sondern sie dürfen auch
erwarten, dass ihnen tragfähige Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stehen. Hier setzt
das Innovationsprogramm Pflege an“, so Marion Gentges MdL.
Durch das Innovationsprogramm Pflege, das genau diese Strukturen vor Ort verbessert,
werden in der aktuellen Förderrunde 12 Projekte mit insgesamt 3,6 Mio. Euro gefördert. Das
Förderprogramm konzentriert sich insbesondere auf neue und innovative Pflege- und
Versorgungsmodelle, die gleichzeitig auch die pflegenden Angehörigen unterstützen und
entlasten. Neben der häuslichen Pflege, der Nacht- und Tagespflege sowie der
Kurzzeitpflege wird zudem ein Fokus auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Gruppen
gelegt wie beispielsweise eine demenzgerechte und kultursensible Versorgung.
„Die grün-schwarze Landesregierung lässt die Kommunen und Landkreise bei dem
wichtigen Ausbau der regionalen Pflegelandschaft nicht im Stich. Es freut mich besonders,
dass mit der Kurzzeitpflege im Pflegeheim am Franziskanergarten in Kenzingen auch ein
Projekt aus dem Landkreis Emmendingen mit 600.000 Euro gefördert wird“, so Marion
Gentges MdL abschließend.

Fahrplan für die weitere Öffnung der Kitas und Schulen im Land

Wir machen weitere Schritte zurück zu einer Normalität in Schule und Kinderbetreuung. Klar ist, dabei hat der Infektionsschutz immer Vorrang. Unsere Kultusministerin geht in diesem Sinne besonnen, Schritt für Schritt, vor. Mit dem heute vorgestellten Fahrplan zeigen wir eine Perspektive auf – für unsere Kinder, Eltern, Lehrer und Erzieher

Fahrplan für weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs

Wer

Wann

Hinweise

 

Grundschulen

Klasse 4

 

ab 18.05.2020

Nach den Pfingstferien gemeinsam mit Stufe 2 im Wechsel mit Stufe 1/3, siehe unten

 

Grundschulen

alle Stufen

 

ab 15.06.2020 bis Ende des Schuljahres

Im wöchentlichen Wechsel: eine Woche Klassen 1/3, eine Woche Klassen 2/4, dazwischen je eine Woche Fernlernen von Zuhause

Gymnasien, Realschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen

 

Prüfungsjahrgänge 2020 und 2021

 

Klassen 5/6, 7/8 an allen Schularten sowie und 9/10 am Gymnasium

 

 

 

 

seit 04.05.2020 dauerhaft Präsenzunterricht

 

ab 15.06.2020 bis Ende des Schuljahres

 

 

 

 

 

 

 

 

Jeweils im wöchentlichen Wechsel, dazwischen jeweils Fernlernen von Zuhause

Berufliche Schulen (Vollzeit)

 

berufliche Gymnasien, Berufskollegs, Berufsfachschulen, Berufsschulen

ab 15.06.2020 bis Ende des Schuljahres

Details werden noch erarbeitet; bei dualer Berufsausbildung gilt: Besuch der Berufsschule in Abstimmung mit Ausbildungsbetrieben

Schüler, die beim Fernlernen nicht erreicht wurden (unabhängig von der Stufe)

 

–      weiterführende Schulen

 

–      Grundschulen

 

 

 

 

seit 04.05.2020

 

ab 18.05.2020

Lerngruppen an Schulen sowie freiwillige Lernangebote in den Sommerferien

Kindetageseinrichtungen

ab 18.05.2020

Die Betreuung soll in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder ausweiten

 

Gerade in dieser für viele Unternehmen schwierigen Zeit freue ich mich über Fördermittel für das Unternehmen Armbruster GmbH in Steinach im Rahmen der Förderrichtlinie ‚Spitze auf dem Land!

Die Corona-Pandemie stellt unsere heimische Wirtschaft vor große Herausforderungen. Insbesondere auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum werden durch diese Krise hart getroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, damit der Mittelstand nach dem Abebben der Krise sehr rasch wieder seinen tatkräftigen Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Gesundung unseres Gemeinwesens leisten kann. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass das Unternehmen Armbruster GmbH in Steinach zum Zug gekommen ist und einen weiteren Schub für seine Entwicklung erhalten wird“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

„Unsere Wirtschaft und insbesondere der Mittelstand leisten einen großen Beitrag dafür, dass wir zu einer der wirtschaftlich stärksten und innovativsten Regionen der Welt gehören. Damit unser Standort auch weiterhin Technologieführer bleibt, fördert das Land gezielt einzelne Unternehmen“, sagte Gentges. Zuvor hatte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Liste der Unternehmen und Gemeinden bekanntgegeben, die über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ finanzielle Zuwendungen erhalten. Die Förderlinie richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014–2020 finanziert. Der zuständige Bewertungsausschuss hat in der vierzehnten Tranche elf Projekte im ganzen Land ausgewählt. „Die Aufnahme der Armbruster GmbH & Co. aus Steinach in das Förderprogramm ist ein toller Erfolg für das Unternehmen und die Region. Durch die Fördermittel kann die Betriebserweiterung durch den Anbau eines Verwaltungsgebäudes inklusive einer Maschineninvestition zur Entwicklung medizintechnischer Schnittblöcke vorangetrieben werden“, sagte Gentges abschließend.