Dorfgaststätten besitzen enormen Stellenwert für die Identität von Gemeinden im ländlichen Raum und deren Bewohner

„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist gerade im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die viele Unternehmen als auch die Gastronomie vor enorme Herausforderungen stellt eine enorme Hilfe für die Region und unser Land. Durch die Fördermittel werden auch nachhaltige Investitionen in die Zukunft sichergestellt“, so Marion Gentges MdL mit Blick auf die zuvor vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlichte Liste der geförderten Projekte.

Für die Programmjahre 2020/2021 wurde die Sonderlinie Dorfgastronomie neu in das Förderprogramm eingeführt. Damit sollen vor allem gastronomische Betriebe und Maßnahmen der Grundversorgung wie beispielsweise Bäcker, Metzger, Dorfläden und Arztpraxen bei zukunftsweisenden Maßnahmen unterstützt werden, wofür insgesamt 20 Millionen Euro aus dem Gesamtbudget des ELR zur Verfügung stehen. „Im Wahlkreis Lahr werden fünf Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 405.170 Euro gefördert. Das ist ein toller Erfolg für die Region mit einer klaren Botschaft. Der Ländliche Raum mit seiner lokalen Grundversorgung und einem intakten gastronomischen Angebot liegt uns am Herzen und wird auch in Zukunft die Wertschätzung erfahren, die er verdient“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Gefördert werden Maßnahmen in Haslach, Oberwolfach, Steinach und Wolfach. Die Förderungen reichen je nach Projekt von 18.780 Euro bis zu 169.200 Euro. Die geförderten Maßnahmen im Wahlkreis Lahr umfassen sowohl den Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen als auch Investitionen im Bereich Grundversorgung.

„Die Zahl der Dorfgaststätten ist in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen. Gegen diesen Trend hat sich zunehmend ein Bewusstsein für deren Bedeutung entwickelt. Dorfgasthäuser sind wichtige Orte der Begegnung und Kommunikation für Jung und Alt. Sie fördern den sozialen Zusammenhalt und die Verbundenheit der Bürger mit ihren Gemeinden“, so Gentges abschließend.

B33 Ortsumfahrung Haslach wichtiges Infrastrukturvorhaben nicht nur für die Stadt selbst, sondern für gesamte Region

Nach jahrelanger Diskussion wurde am Dienstagabend in einer Sitzung des Haslacher Stadtrat über die B33-Umfahrungsplanung entschieden. Mit Ausnahme der Grünen-Fraktion, die für eine Vertragung der Entscheidung aufgrund der coronabedingten Sitzungsbeschränkungen plädiert hatten, stimmten alle Ratsmitglieder für die vom Regierungspräsidium im Februar öffentlich vorgestellte Bündeltrasse mit Teilunterführung.

„Es freut mich, dass der Haslacher Gemeinderat den Lösungsvorschlag des Regierungspräsidiums mittragen wird. Dies ist ein großer Schritt hin zu einer adäquaten Lösung, von der alle profitieren“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Die Auswirkungen der täglichen Verkehrsbehinderungen durch Staus aufgrund der Verkehrssituation in Haslach im Kinzigtal sind für die Betroffenen – Bewohner als auch Unternehmer aus der Region – zu einem massiven Problem geworden. Die Diskussion um eine angemessene Lösung für die „B33-Umfahrung Haslach“ beschäftigt alle Betroffenen schon seit geraumer Zeit. Dabei wurden zahlreiche Alternativen erarbeitet und geprüft. Viele waren technisch nicht machbar, verkehrlich nicht sinnvoll, erfüllten nicht die Hochwasser-Schutzkriterien, schnitten Grundwasserströme ab, bedeuteten einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft oder waren aus finanzieller Sicht nicht realisierbar. „Das Kinzigtal und die Menschen, die hier wohnen, brauchen eine Ortsumfahrung von Haslach. Mit der verantwortungsvollen Entscheidung ihres Stadtrates schafft die Stadt Haslach die Grundlage dafür. Ich freue mich über die Entlastung, die das für die Menschen und Unternehmen der Region bedeuten wird“, so Gentges abschließend.

Sportvereine und -verbände im Land leisten alle einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sollen mit dem Soforthilfeprogramm nach dem Ende der Krise ihre Arbeit möglichst in dem früheren Maße fortsetzen können

Der auf Gemeinnützigkeit und dem ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder aufbauende organisierte Sport ist von der aktuellen Entwicklung in Folge der Corona-Pandemie ganz besonders betroffen und in seiner Existenz bedroht. Der Landesregierung ist es in dieser Situation ein besonderes Anliegen, das Sportland Baden-Württemberg mit seiner in Jahrzehnten gewachsenen und bewährten Sportstruktur zu erhalten.

Die Sportvereine haben in Baden-Württemberg eine große gesellschaftliche Bedeutung: Sie tragen zum Zusammenhalt und zur Integration der Gesellschaft bei, vermitteln unverzichtbare Werte wie gegenseitigen Respekt, Fairness, Solidarität und Teamgeist, tragen zur Überwindung sozialer und kultureller Barrieren bei und fördern auf vielfältige Weise die Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Jugendlichen.

Das Kabinett hat am heutigen Dienstag, 16. Juni das von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann eingebrachte Soforthilfeprogramm Sport bewilligt, mit dem die Existenz der gemeinnützigen Sportvereine und Sportverbände gesichert werden soll.

„Sportvereine in Deutschland erweisen sich nach wie vor als anpassungsfähige Stabilitätselemente in einer sich schneller wandelnden Gesellschaft. Sie bekennen sich weiterhin in hohem Maße zu Wertvermittlung, einem preisgünstigen Sportangebot sowie gleichberechtigter Partizipation. Mit dem Soforthilfeprogramm beweisen wir eindrücklich, dass wir dem Sport in unserem Land fest zur Seite stehen“, sagte Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Zur Vermeidung existenzgefährdender Liquiditätsengpässe von Sportvereinen und -verbänden wird ein Soforthilfeprogramm im Volumen von 11,635 Mio. Euro aufgelegt. Sportvereine können Soforthilfen von 15 Euro pro Mitglied und Sportfachverbände von 1 Euro pro Mitglied erhalten, jedoch maximal bis zur Höhe des Liquiditätsengpasses.

Die Mittelinanspruchnahme setzt voraus, dass die bestehenden staatlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind (Soforthilfe Corona für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld) und aufgrund der Corona-Pandemie ein existenzgefährdender Liquiditätsengpass besteht. Maßstab ist, dass die fortlaufenden Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben bis zum Jahresende 2020 bezahlen zu können.

Die Beantragung der Soforthilfen kann voraussichtlich ab 25. Juni 2020 über die regionalen Sportbünde erfolgen. Dazu wird ein schlankes Verfahren auf den Weg gebracht und mit den Sportbünden abgestimmt.

Zur weiteren Liquiditätssicherung von Sportvereinen werden die Übungsleiterzuschüsse für die Monate März bis Ende Juni 2020 auf der Basis der Vorjahreszahlen ausgezahlt. Die Auszahlung soll unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Übungs- und Trainingsstunden erfolgen, um landesseitig eine verlässliche Basis zu gewähren. Bei Bedarf ist eine entsprechende Verfahrensweise für das 2. Halbjahr 2020 vorgesehen.

Mit dem zweiten Soforthilfeprogramm knüpft das Land nahtlos an seine bisherige Unterstützung für akut gefährdete Betriebe und Unternehmen an. Das darin enthaltene Hilfsprogramm für Hotellerie und Gastronomie macht den Weg frei für eine schnelle und direkte Unterstützung der vielen Betroffenen

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich gestern einstimmig auf das Corona-Soforthilfeprogramm II in Höhe von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Mit etwa der Hälfte davon soll betroffenen Unternehmen branchenunabhängig geholfen werden, u.a. auch mit einer Liquiditätsbrücke für kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus sollen 330 Millionen Euro der Gastronomie und Hotellerie zukommen. „Obwohl mit der seit Montag geltenden Öffnung der Speisegastronomie wieder ein Stück weit Normalität zurückgekehrt ist, befindet sich das Gastgewerbe in einer nie dagewesenen Extremsituation. Mit dem von der grün-schwarzen Haushaltskommission verabschiedeten Soforthilfeprogramm stehen wir auch künftig eng an der Seite der Gastronomen und Hoteliers. Die darin enthaltenen nicht rückzahlbaren Zuwendungen von 3000 Euro für jeden Betrieb und 2000 Euro pro Mitarbeiter sind ein wichtiges Signal an die Branche und deren Mitarbeiter. Es macht sowohl den Betrieben in der Stadt als auch im ländlichen Raum Mut zum Durchhalten“, so Landtagsabgeordnete Marion Gentges.

Der Gastronomie- und Tourismusbereich gehört zu den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Zahlreiche Unternehmen sind in der laufenden Entwicklung in eine existenzielle Notlage geraten. Es geht um zehntausende Gastronomen, Selbständige, Angestellte und Auszubildende, die sich durch Corona in einer ernsthaften Existenzkrise befinden. In Baden-Württemberg ist diese Branche einer der wichtigsten Wirtschaftspfeiler. „Die nächsten Wochen werden eine große Herausforderung sein. Mit den direkten Finanzhilfen für alle Betriebe geben wir vielen Betroffenen eine Überlebensperspektive und können so die einzigartige Vielfalt von Gastronomie und Hotellerie im Land wahren“, so Gentges abschließend.