Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt 302 städtebauliche Gesamt- und Einzelmaßnahmen – auch der Wahlkreis Lahr der Landtagsabgeordneten
Sandra Boser und Marion Gentges profitiert davon.
Erfreut zeigen sich beide Abgeordnete über die Förderung für gleich sechs Städte und Gemeinden aus ihrem Wahlkreis.
Finanzhilfeerhöhungen für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet erhält die Stadt
Hornberg in Höhe von 200.000 € (Stadtmitte II/Werderstraße), die Gemeinde Mahlberg in
Höhe von 600.000 € (Orschweier I), die Gemeinde Ringsheim in Höhe von 400.000 € (Ortsmitte Nord), die Gemeinde Seelbach in Höhe 100.000 € (Ortsmitte) sowie die Gemeinde Steinach einen Betrag von 500.000 € (Ortsmitte). Die Stadt Lahr erhält für die Neumaßnahme zur
Gestaltung von öffentlichen Plätzen, zum Neubau und zur Modernisierung von öffentlichen
Gebäuden sowie private Modernisierungsmaßnahmen in der Innenstadt/Markstraße eine Förderung von 1.000.000 €.
Sowohl Marion Gentges MdL als auch Sandra Boser MdL betonen abschließend die Bedeutung des Förderprogramms: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Mit der Städtebauförderung werden Kommunen dabei unterstützt, Wohnraum zu schaffen und Ortskerne zu sanieren, um die Innenstädte lebendig zu
halten.“
Hintergrund:
Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und
Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die
Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen
anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder
die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration
von Geflüchteten gefördert.
Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in
274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.
Wichtige Schwerpunkte der Maßnahmen sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum,
Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.